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   OLG Hamburg, 31.01.2008 - 1 Kart U 2/05   

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https://dejure.org/2008,12261
OLG Hamburg, 31.01.2008 - 1 Kart U 2/05 (https://dejure.org/2008,12261)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2008 - 1 Kart U 2/05 (https://dejure.org/2008,12261)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 1 Kart U 2/05 (https://dejure.org/2008,12261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 81, 20, 1 GWB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Verlag auf Belieferung mit Zeitschriften zu den Lesezirkel-Abgabebedingungen des Bestellers; Wirksamkeit der Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das kartellrechtliche ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 20; ; GWB § 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; GWB § 20; GWB § 81
    Kartellrechtmäßigkeit von Leserzirkel-Vereinbarungen und Leserzirkel- Bedingungen; Keine Diskriminierung durch Nichtbelieferung eines Leserzirkels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2008 - 1 Kart U 2/05
    Durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 2006 (KZR 45/05) wurde auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin das 1. Berufungsurteil des Senats aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Es steht den Verlagen daher grundsätzlich frei, sachliche Voraussetzungen für die Belieferung eines Lesezirkels aufzustellen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006, KZR 45/05 m. w. Nw.).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2008 - 1 Kart U 2/05
    Die zivilrechtlichen Ansprüche aus kartellrechtswidrigem Verhalten sind im GWB abschließend geregelt, demgemäß bestehen keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche, soweit sich der Vorwurf der Unlauterkeit allein auf einen GWB-Verstoß stützt (BGH GRUR 2006, 773 - Probeabonnement).
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